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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Investitionen in klimafreundliche Mobilität durch Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland. Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge, klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft, nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität. Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, maximal 50.000.000 EUR pro Vorhaben. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe. Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln im Rahmen der relevanten EU-Beihilfegrenzen kombinieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln.

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante

Wer kann Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante?

Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante zur Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit