Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_investitionskredit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller.
Weitere Voraussetzungen: Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2 -Abgasemissionen von null oder in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante zur Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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