Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_investitionskredit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller.
Weitere Voraussetzungen: Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2 -Abgasemissionen von null oder in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante
Wer kann Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante?
Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante zur Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit