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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Darlehen für Investitionen in klimafreundliche Mobilität in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland. Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge, klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft, nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität. Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 25.000.000 EUR pro Vorhaben erhalten. Die Konditionen wie beispielsweise Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindung, Abruffrist und Tilgung können Sie individuell bei der KfW anfragen. Die KfW bietet einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes an. Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 4 Jahre. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe. Sie können das Darlehen innerhalb der zulässigen Beihilfeobergrenzen mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln.

Nicht förderfähig

  • Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
  • Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante

Wer kann Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante?

Förderbetrag: ab 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante zur Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit