Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen in Anlehnung an die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie umgesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse,Sicherheiten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Wer kann Investitionskredit Nachhaltige Mobilität beantragen?
Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Nachhaltige Mobilität?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Nachhaltige Mobilität?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit