Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller.
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Die Maßnahmen müssen in Anlehnung an die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie umgesetzt werden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller
Förderbetrag: bis 50.000.000 €.
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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