Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen in Anlehnung an die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie umgesetzt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269)
Wer kann Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269) beantragen?
Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269)?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit