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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller.

Was wird gefördert?

Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland. Der Kreditbetrag kann bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben betragen, und der KfW-Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der Kosten betragen. Die Maßnahmen müssen in Anlehnung an die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie umgesetzt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen in Anlehnung an die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie umgesetzt werden.

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269)

Wer kann Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269) beantragen?

Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269)?

Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit