Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen in Deutschland ansässig sein und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Kreditantrag,Nachweis der Investitionskosten,Unterlagen zur Unternehmensstruktur
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Investitionskredit Nachhaltige Mobilität zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Wer kann Investitionskredit Nachhaltige Mobilität beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Nachhaltige Mobilität?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Nachhaltige Mobilität?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit