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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts..

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die in nachhaltige Mobilität investieren und somit zur Verringerung von Treibhausemissionen im Verkehrssektor beitragen. Gefördert werden klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr und nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Finanzierung erfolgt durch zinsgünstige KfW-Kredite mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen in Deutschland ansässig sein und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kreditantrag,Nachweis der Investitionskosten,Unterlagen zur Unternehmensstruktur

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Wer kann Investitionskredit Nachhaltige Mobilität beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Nachhaltige Mobilität?

Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Nachhaltige Mobilität?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit