Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen
Die KfW unterstützt Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln.
Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben.
Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- •Kapitalanlagen
- •Leasingfinanzierungen
- •Eigenleistungen
- •entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen
- •Räume zur Glaubensausübung sowie Investitionen von politischen Parteien.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU
Wer kann Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU beantragen?
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU?
Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU zur Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit