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Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Die KfW unterstützt Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die KfW unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland und bei der Finanzierung von Betriebsmitteln. Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband), Versorgung und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege. Zudem können Sie auch Grundstücke finanzieren, die für Ihre förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind. Im Modul Energieversorgung werden ab 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Stromversorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung und -speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen. Gefördert werden unter anderem: Anlagen zur Wärmebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme, Investitionen in Anlagen zur Wärmeversorgung aus Geothermie, Speicher, Investitionen in die zugehörige Infrastruktur.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln.

Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben.

Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Kapitalanlagen
  • Leasingfinanzierungen
  • Eigenleistungen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen
  • Räume zur Glaubensausübung sowie Investitionen von politischen Parteien.

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Häufige Fragen zu Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU

Wer kann Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU zur Gruppe „kfw_investitionskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit