Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen
Förderung von Krediten für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, gemeinnützige Antragsteller.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Es müssen die umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen in Deutschland erfüllt werden.
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Jetzt Projekt prüfennatürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, gemeinnützige Antragsteller
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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