Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderkredit für den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000.000 € – 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Unternehmen, kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Antragsteller sein.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag,Verbindliche Refinanzierungsanfrage/Kreditantrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionskredit Digitale Infrastruktur
Wer kann Investitionskredit Digitale Infrastruktur beantragen?
Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Digitale Infrastruktur?
Förderbetrag: 25.000.000 € – 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Digitale Infrastruktur?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000.000 € – 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit