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Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderkredit für den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller.

Was wird gefördert?

Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home /FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building /FTTB). Wir fördern Investitionen und Nebenkosten bei Vorhaben wie der Errichtung und dem Ausbau passiver FTTH- oder FTTB-Netze sowie aktiven Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000.000 € – 50.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Unternehmen, kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Antragsteller sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbliche Bestätigung zum Antrag,Verbindliche Refinanzierungsanfrage/Kreditantrag

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Digitale Infrastruktur

Wer kann Investitionskredit Digitale Infrastruktur beantragen?

Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Digitale Infrastruktur?

Förderbetrag: 25.000.000 € – 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Digitale Infrastruktur?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000.000 € – 50.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit