Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Handwerksbetriebe durch Beteiligungen für Investitionen und Unternehmensübernahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bei „KGB Nachfolge Handwerk“: Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger und Handwerksunternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die Betriebe übernehmen oder ihre Nachfolge regeln wollen, bei „KGB Zukunft Handwerk“: Handwerksunternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die mindestens 3 Jahre alt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können.
Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen: bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000, bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000, bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000, bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000.
Nach dem 1.
Jahr führt die Handwerkskammer einen Check-up durch.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Qualifikation,Konzeptbeschreibung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk
Wer kann Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk?
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €.
Bis wann kann man Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk beantragen?
Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk?
Fördergeber ist Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 100.000 €
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen