Fördergeber: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Handwerksbetriebe durch Beteiligungen für Investitionen und Unternehmensübernahmen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind bei „KGB Nachfolge Handwerk“: Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger und Handwerksunternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die Betriebe übernehmen oder ihre Nachfolge regeln wollen, bei „KGB Zukunft Handwerk“: Handwerksunternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die mindestens 3 Jahre alt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können.
Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen: bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000, bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000, bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000, bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000.
Nach dem 1.
Jahr führt die Handwerkskammer einen Check-up durch.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €.
Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG). Quelle: foerderdatenbank.de.
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