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Antrag möglichBeteiligung

Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Handwerksbetriebe durch Beteiligungen für Investitionen und Unternehmensübernahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Ihren kleinen oder mittleren Handwerksbetrieb durch Beteiligungen. Die Förderung erhalten Sie in der Programmvariante „KBG Nachfolge Handwerk“ für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlichen Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens, in der Programmvariante „KBG Zukunft Handwerk“ für Zukunftsinvestitionen inklusive Betriebsmittel, zum Beispiel für Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung von Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital Ihres Betriebes EUR 25.000 bis EUR 100.000. Eine höhere Beteiligung kann mit der KBG besprochen werden. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei „KGB Nachfolge Handwerk“: Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger und Handwerksunternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die Betriebe übernehmen oder ihre Nachfolge regeln wollen, bei „KGB Zukunft Handwerk“: Handwerksunternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die mindestens 3 Jahre alt sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können.

Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen: bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000, bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000, bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000, bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000.

Nach dem 1.

Jahr führt die Handwerkskammer einen Check-up durch.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Qualifikation,Konzeptbeschreibung

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Häufige Fragen zu Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk

Wer kann Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk?

Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €.

Bis wann kann man Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk beantragen?

Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk?

Fördergeber ist Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 100.000 €
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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