Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Handwerksbetriebe durch Beteiligungen für Investitionen und Unternehmensübernahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger sowie Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die Betriebe übernehmen oder ihre Nachfolge regeln wollen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie ausreichende Qualifikation und ein tragfähiges Konzept.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Qualifikation,Konzeptbeschreibung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk
Wer kann Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk?
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €.
Bis wann kann man Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk beantragen?
Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk?
Fördergeber ist Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 100.000 €
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen