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Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Handwerksbetriebe durch Beteiligungen für Investitionen und Unternehmensübernahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Ihren kleinen oder mittleren Handwerksbetrieb durch Beteiligungen. Die Förderung erhalten Sie in der Programmvariante „KBG Nachfolge Handwerk“ für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlichen Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens, in der Programmvariante „KBG Zukunft Handwerk“ für Zukunftsinvestitionen inklusive Betriebsmittel, zum Beispiel für Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung von Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital Ihres Betriebes EUR 25.000 bis EUR 100.000. Eine höhere Beteiligung kann mit der KBG besprochen werden. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger sowie Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die Betriebe übernehmen oder ihre Nachfolge regeln wollen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie ausreichende Qualifikation und ein tragfähiges Konzept.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Qualifikation,Konzeptbeschreibung

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Häufige Fragen zu Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk

Wer kann Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk?

Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €.

Bis wann kann man Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk beantragen?

Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk?

Fördergeber ist Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 100.000 €
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Nordrhein-Westfalen