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Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL) – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Gefördert werden interkommunale Vorhaben zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes, einschließlich Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen und Abstellanlagen. Die Förderung beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen bis zu 90%. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden.

Das Vorhaben muss die Radinfrastruktur verbessern und nachhaltig betrieben werden.

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Häufige Fragen zu Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)

Wer kann Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)?

Förderbetrag: 10.000 € – 30.000 €. Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 30.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern