Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL) – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Kommune in Ihr Radverkehrsnetz und auch in Radverbindungen zwischen Ihrer Kommune und anderen Kommunen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 30.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (zum Beispiel Zweckverbände).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss durch die gezielte Verbesserung der Radinfrastruktur deren Attraktivität und Sicherheit erhöhen, einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze leisten und mindestens entsprechend den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken geplant und umgesetzt werden (begründete Ausnahmen gelten für kurze Streckenabschnitte), eine eigene Verkehrsbedeutung vor allem für Berufs- oder Alltagsverkehre und insgesamt eine positive Vorausssage zum Verlagerungspotenzial vom Kfz auf das Fahrrad haben, nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen, im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes beziehungsweise Radnetzes geplant und umgesetzt werden (gilt nicht für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten), dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden können.
Wenn Sie Vorhaben zur Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen oder zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten umsetzen, müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 10.000 betragen, wenn Sie eine finanzschwache Gemeinde sind, und mindestens EUR 30.000, wenn Sie eine nicht finanzschwache Gemeinde sind.
Bitte beachten Sie die Zweckbindungsdauer von normalerweise 15 Jahren.
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben an Radschnellwegen im Sinne der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder in Verbindung mit dem Bundesfernstraßengesetz zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
Nicht gefördert werden außerdem Eigenleistungen, Finanzierungskosten, Verwaltungsausgaben sowie Ausgaben für Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)
Wer kann Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL) beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)?
Förderbetrag: 10.000 € – 30.000 €. Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 30.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern