InvestEU-Bürgschaften – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von innovativen, digitalen und nachhaltigen Investitionsvorhaben durch Ausfallbürgschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Small Mid Caps (SMC).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 5.250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sein oder ein Small Mid Cap (SMC) gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Produktinformationsblatt,Programmmerkblatt
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu InvestEU-Bürgschaften
Wer kann InvestEU-Bürgschaften beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Small Mid Caps (SMC)
Wie hoch ist die Förderung bei InvestEU-Bürgschaften?
Förderbetrag: 2.000.000 € – 5.250.000 €. Förderquote: 70 %.
Wer ist Fördergeber von InvestEU-Bürgschaften?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000.000 € – 5.250.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Bundesweit