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INVEST – Zuschuss für Wagniskapital – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für private Investoren, die Anteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Privatpersonen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Sie als private Investorin oder privaten Investor, wenn Sie als Business Angel junge innovative Unternehmen mit privatem Wagniskapital und mit nichtmonetärem Engagement unterstützen. Gefördert wird Ihr Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (Geschäftsanteile oder Aktien) an jungen, innovativen Unternehmen. Den INVEST – Zuschuss für Wagniskapital bekommen Sie als Erwerbszuschuss zum Zeitpunkt Ihrer Investition und Exitzuschuss, wenn Sie Ihre Anteile veräußern. Erwerbszuschuss: Die Höhe der Förderung beträgt beim Erwerbszuschuss 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile. Als Investorin oder Investor können Sie insgesamt maximal EUR 100.000 und pro gefördertem Einzelinvestment maximal EUR 50.000 als Fördersumme erhalten. Je Unternehmen können Beteiligungen von bis zu EUR 3 Millionen pro Jahr bezuschusst werden. Die maximale Fördersumme je Unternehmen beträgt EUR 450.000. Exitzuschuss: Beim Exitzuschuss erhalten Sie 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils. Der Exitzuschuss ist auf die Höhe des Erwerbszuschusses beim Erwerb Ihrer INVEST-geförderten Anteile begrenzt. Beide Zuschüsse beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_invest". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Anteile an einem innovativen, kleinen Unternehmen erwerben oder die ihre Anteile an einem Unternehmen veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde.

Nicht förderfähig

  • Die natürliche Person darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein.

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Häufige Fragen zu INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Wer kann INVEST – Zuschuss für Wagniskapital beantragen?

Existenzgründer, Privatpersonen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei INVEST – Zuschuss für Wagniskapital?

Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 15 %.

Bis wann kann man INVEST – Zuschuss für Wagniskapital beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von INVEST – Zuschuss für Wagniskapital?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist INVEST – Zuschuss für Wagniskapital mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört INVEST – Zuschuss für Wagniskapital zur Gruppe „bafa_invest". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 100.000 €
Förderquote
15 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit