Fördergeber: Europäische Union
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Förderung von grenzübergreifenden Projekten zur Erhöhung der Innovationskraft und technischen Hilfe.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.
Der grenzübergreifende Charakter der Projekte muss durch intensive Zusammenarbeit der Projektpartner beider Länder gewährleistet sein.
Ein Lead Partner muss benannt werden, der die Verantwortung trägt.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Vereine, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 85 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: nrwbank.
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