VeröffentlichtZuschuss

INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Europäische Union

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von grenzübergreifenden Projekten zur Erhöhung der Innovationskraft und technischen Hilfe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Das INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027 fördert grenzübergreifende Projekte, die den thematischen Zielsetzungen der EU entsprechen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sind. Die maximale EFRE-Zuwendung beträgt 5 Mio. € pro Projekt. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens online über das Monitoring-System InterDB gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.

Voraussetzungen

Der grenzübergreifende Charakter der Projekte muss durch intensive Zusammenarbeit der Projektpartner beider Länder gewährleistet sein.

Ein Lead Partner muss benannt werden, der die Verantwortung trägt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027

Wer kann INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027 beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027 beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027?

Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit