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Interreg Deutschland-Danmark – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert Wachstum und Zusammenarbeit über die Grenze in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Ausbildung und Kultur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen.

Was wird gefördert?

Seit dem 01. März 2014 ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein Trägerin der Verwaltungsbehörde für die deutsch-dänische Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg. In der nunmehr sechsten Förderperiode von 2021 bis 2027 fördert das deutsch-dänische Programm Wachstum und Zusammenarbeit über die Grenze in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Ausbildung und Kultur. Das Programm verfügt über knapp 93,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Durchführung von Projekten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein.

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Häufige Fragen zu Interreg Deutschland-Danmark

Wer kann Interreg Deutschland-Danmark beantragen?

Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen

Wie hoch ist die Förderung bei Interreg Deutschland-Danmark?

Förderquote: 65 %.

Wer ist Fördergeber von Interreg Deutschland-Danmark?

Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit