VeröffentlichtZuschuss

Internationaler Kulturaustausch – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 20 Tagen

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schreibt Stipendien für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten aus.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten.

Was wird gefördert?

Die Stipendien schaffen die Möglichkeit, Kenntnis der jeweiligen Kulturszene im Ausland zu erwerben, die Szene vor Ort zu studieren, neue Kontakte zu knüpfen und künstlerische Kooperationen einzugehen. Im Rahmen dieser Kooperation führt die Kulturstiftung der Länder das Bewerbungs- und Auswahlverfahren durch. Die Bundesstipendien für die Cité Internationale des Arts in Paris für Berliner Künstler:innen werden anschließend von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgereicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Internationaler Kulturaustausch zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Internationaler Kulturaustausch

Wer kann Internationaler Kulturaustausch beantragen?

professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten

Wer ist Fördergeber von Internationaler Kulturaustausch?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit