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Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Stipendien für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten.

Was wird gefördert?

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schreibt im Bereich Internationaler Kulturaustausch Stipendien für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten aus. Die Stipendien schaffen die Möglichkeit, Kenntnis der jeweiligen Kulturszene im Ausland zu erwerben, die Szene vor Ort zu studieren, neue Kontakte zu knüpfen und künstlerische Kooperationen einzugehen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin

Wer kann Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin beantragen?

professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten

Wer ist Fördergeber von Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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