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Internationaler Kulturaustausch – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: August 2026 · Geprüft vor 41 Tagen

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schreibt Stipendien für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten aus.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten.

Was wird gefördert?

Die Stipendien schaffen die Möglichkeit, Kenntnis der jeweiligen Kulturszene im Ausland zu erwerben, die Szene vor Ort zu studieren, neue Kontakte zu knüpfen und künstlerische Kooperationen einzugehen. Im Rahmen dieser Kooperation führt die Kulturstiftung der Länder das Bewerbungs- und Auswahlverfahren durch. Die Bundesstipendien für die Cité Internationale des Arts in Paris für Berliner Künstler:innen werden anschließend von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgereicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Internationaler Kulturaustausch

Wer kann Internationaler Kulturaustausch beantragen?

professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten

Wer ist Fördergeber von Internationaler Kulturaustausch?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin