VeröffentlichtZuschuss

Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung zur Unterstützung von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei der internationalen Vernetzung und Antragstellung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und unterstützt diese bei der internationalen Vernetzung sowie der Antragstellung in europäischen und internationalen Programmen zur Forschungsförderung. Die Anträge können kontinuierlich bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Anträge können kontinuierlich bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_haw_europanetzwerke". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke)

Wer kann Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) beantragen?

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

Bis wann kann man Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Anträge können kontinuierlich bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) zur Gruppe „bmftr_haw_europanetzwerke". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2029
Förderregion
bundesweit