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Antrag möglichZuschuss

Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Förderung zur Unterstützung von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei der internationalen Vernetzung und Antragstellung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und unterstützt diese bei der internationalen Vernetzung sowie der Antragstellung in europäischen und internationalen Programmen zur Forschungsförderung. Die Anträge können kontinuierlich bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Anträge können kontinuierlich bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_haw_europanetzwerke“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

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Häufige Fragen zu Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke)

Wer kann Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) beantragen?

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

Bis wann kann man Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Anträge können kontinuierlich bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Internationale Vernetzungs- und Förderantragsunterstützung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-EuropaNetzwerke) zur Gruppe „bmftr_haw_europanetzwerke". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2029
Förderregion
bundesweit

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