Internationale Tourförderung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_internationale_tourfoerder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im Inland haben.
Nicht förderfähig
- •Touren
- •die bereits Bundesförderung erhalten
- •sind ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Einladungsschreiben,Finanzierungsplan in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage,künstlerische Vita der Person bzw. der Band
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Internationale Tourförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Internationale Tourförderung
Wer kann Internationale Tourförderung beantragen?
Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland
Bis wann kann man Internationale Tourförderung beantragen?
Anträge müssen spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Internationale Tourförderung?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Internationale Tourförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Internationale Tourförderung zur Gruppe „bkm_internationale_tourfoerder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit