Internationale Tourförderung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_internationale_tourfoerder“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im Inland haben.
Nicht förderfähig
- •Touren
- •die bereits Bundesförderung erhalten
- •sind ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Einladungsschreiben,Finanzierungsplan in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage,künstlerische Vita der Person bzw. der Band
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Internationale Tourförderung
Wer kann Internationale Tourförderung beantragen?
Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland
Bis wann kann man Internationale Tourförderung beantragen?
Anträge müssen spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Internationale Tourförderung?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Internationale Tourförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Internationale Tourförderung zur Gruppe „bkm_internationale_tourfoerder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit