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Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Hochschulen zur Unterstützung von Studierenden mit Migrationshintergrund beim Übergang in den Arbeitsmarkt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Studierende mit Migrationshintergrund.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Ausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Ziel ist es, Studierende mit Migrationshintergrund rechtzeitig auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und innovative Projekte hessischer Hochschulen zu unterstützen. Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der WIBank.

Frist und Status

Antragstellung ist ab sofort möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes gem.

§ 2 HHG.

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Häufige Fragen zu Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten

Wer kann Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten beantragen?

Hochschulen, Studierende mit Migrationshintergrund

Bis wann kann man Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten beantragen?

Antragstellung ist ab sofort möglich.

Wer ist Fördergeber von Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen