Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen des internationalen Klimaschutzes zur Minderung von Treibhausgasen und zum Schutz der biologischen Vielfalt.
Antragsberechtigt sind: Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Anträge können aufgrund von Ausschreibungen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Das Programm sollte transformativen Charakter haben, substanzielle Verbesserungen erreichen und klimafreundliche Entwicklungen fördern.
Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenDurchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge können aufgrund von Ausschreibungen gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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