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Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) fördert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) finanziert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in den Transformationsstaaten. Gefördert werden Projekte zu übergreifenden Maßnahmen in den folgenden vier Förderbereichen: Minderung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt auf die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradierung (REDD+), Schutz der biologischen Vielfalt. Die Projekte sollen die Kooperationsländer beim Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP), der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (VN), der national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions – NDCs) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) unterstützen. Das Förderinstrument „IKI Large Grants“ schreibt jährlich einen Ideenwettbewerb über Themen- und Länderschwerpunkte aus für Großprojekte mit einer Projektdauer von bis zu 8 Jahren und einer Förderhöhe zwischen 5.000.000 EUR und 20.000.000 EUR. Die IKI Large Grants Auswahlverfahren für Großprojekte richten sich an Zusammenschlüsse von Organisationen und Unternehmen in einem Konsortium. Durch das Förderinstrument „IKI Invest“ werden jährlich Finanzierungsfonds und Multilaterale Initiativen gefördert. Die Einzahlungen der IKI verfolgen das Ziel der Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit und der Mobilisierung privaten Kapitals für Investitionen in den Klima- und Biodiversitätsschutz. Förderfähig sind internationale Organisationen, multilaterale Entwicklungsbanken sowie die KfW, bei denen die Bundesrepublik als Mitglied/Anteilseigner über Mitbestimmungsrechte verfügt. Unter dem Förderinstrument „IKI Medium Grants“ werden jährlich Förderschwerpunkte für Kleinprojekte mit einer Projektdauer von 2 bis 3 Jahren und einer Förderhöhe zwischen 300.000 EUR und 800.000 EUR vorgegeben. Sie richten sich an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland spätestens zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung. Das Förderinstrument „IKI Small Grants“ unterstützt Projekte mit einer Projektdauer von 1 bis 3 Jahren, die über einen internationalen Wettbewerb ausgewählt werden, mit jeweils bis zu 200.000 EUR. „IKI Small Grants“ richtet sich an regionale, nationale und lokale Organisationen mit Sitz in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 20.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_iki". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unterschiedliche Akteure aus dem In- und Ausland, wie Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland, Institutionen in den Kooperationsländern sowie internationale zwischenstaatliche Organisationen.

Nicht förderfähig

  • Die Bewerbung muss in der Regel als Konsortium erfolgen
  • das Projekt muss sich an der Wirkungslogik der OECD orientieren.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)

Wer kann Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)?

Förderbetrag: 200.000 € – 20.000.000 €.

Bis wann kann man Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) zur Gruppe „bmukn_iki". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 20.000.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit