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Internationale Jugendarbeit – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Bundesregierung fördert internationale Programme, die Jugendlichen und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe Begegnungen und Zusammenarbeit ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbände, Bildungsstätten, andere Organisationen und Institutionen der Jugendbildung und Jugendsozialarbeit, kommunale Jugendämter.

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung fördert internationale Programme, die Jugendlichen und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe Begegnungen und Zusammenarbeit ermöglichen. Ziel ist es, jungen Menschen im Alter von 8 bis 26 Jahren Lernerfahrungen in anderen Ländern zu vermitteln, Vorurteile abzubauen und den Zugang zu internationalen Begegnungen zu erleichtern. Dabei werden Begegnungs- und Austauschprogramme sowohl im In- als auch im Ausland unterstützt, begleitet von Maßnahmen zur Umsetzung bilateraler Vereinbarungen, EU-Verordnungen und der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik des Bundes. Die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes sind für gemeinnützige zentrale Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie deren Untergliederungen vorgesehen. Lokale oder regionale Jugendorganisationen können sich an ihren bundeszentralen Träger oder an die zuständige Oberste Landesjugendbehörde, also das Landesministerium für Jugendfragen, wenden, um Förderungen zu beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_internationale_jugendar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Internationale Jugendarbeit

Wer kann Internationale Jugendarbeit beantragen?

Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbände, Bildungsstätten, andere Organisationen und Institutionen der Jugendbildung und Jugendsozialarbeit, kommunale Jugendämter

Wie hoch ist die Förderung bei Internationale Jugendarbeit?

Förderbetrag: bis 10.000 €.

Bis wann kann man Internationale Jugendarbeit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Internationale Jugendarbeit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Internationale Jugendarbeit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Internationale Jugendarbeit zur Gruppe „bmfsfj_internationale_jugendar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit