Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 220 Tagen
Die Bundesregierung fördert internationale Programme, die Jugendlichen und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe Begegnungen und Zusammenarbeit ermöglichen.
Antragsberechtigt sind: Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbände, Bildungsstätten, andere Organisationen und Institutionen der Jugendbildung und Jugendsozialarbeit, kommunale Jugendämter.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_internationale_jugendar“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenFreie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbände, Bildungsstätten, andere Organisationen und Institutionen der Jugendbildung und Jugendsozialarbeit, kommunale Jugendämter
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Internationale Jugendarbeit zur Gruppe „bmfsfj_internationale_jugendar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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