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Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie IKZ NRW unterstützt Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung interkommunaler Projekte. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen zu fördern und innovative Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu entwickeln.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen Kommunen in Nordrhein-Westfalen sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)

Wer kann Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) beantragen?

Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Wer ist Fördergeber von Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen