Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von neuen Projekten in interkommunaler Zusammenarbeit für Kommunen und kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 175.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Es handelt sich um ein neues interkommunales Kooperationsprojekt.
Die Zusammenarbeit leistet wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung und hat Vorbildcharakter.
Die Kooperation ist auf Dauer, mind.
jedoch auf 5 Jahre angelegt.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen
Förderbetrag: 75.000 € – 175.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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