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Zuschuss für interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung von neuen Projekten in interkommunaler Zusammenarbeit für Kommunen und kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können einen Zuschuss für neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit erhalten. Die Förderung umfasst verschiedene Vorhaben, die zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur und Daseinsvorsorge beitragen. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung, und der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 175.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Es handelt sich um ein neues interkommunales Kooperationsprojekt.

Die Zusammenarbeit leistet wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung und hat Vorbildcharakter.

Die Kooperation ist auf Dauer, mind.

jedoch auf 5 Jahre angelegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Beschlüsse der Entscheidungsgremien

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Häufige Fragen zu Zuschuss für interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen

Wer kann Zuschuss für interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: 75.000 € – 175.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuschuss für interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
75.000 € – 175.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen