Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP) – Förderung in Berlin
Fördergeber: Land Berlin
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Das IGP fördert gesundheitsbezogene Projekte an den Schnittstellen zwischen sozialen Sicherungssystemen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Menschen mit gesundheitlichen Bedarfslagen, sozial benachteiligte Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 43.900.000 € – 43.900.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030. Laufzeit bis 31.12.2030
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP)
Wer kann Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP) beantragen?
Menschen mit gesundheitlichen Bedarfslagen, sozial benachteiligte Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund
Wie hoch ist die Förderung bei Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP)?
Förderbetrag: 43.900.000 € – 43.900.000 €.
Bis wann kann man Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030. Laufzeit bis 31.12.2030
Wer ist Fördergeber von Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP)?
Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: senwgpg_berlin.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 43.900.000 € – 43.900.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2030
- Förderregion
- Berlin