Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Arbeitslose und Inhaftierte an eine berufliche Tätigkeit heranführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Anträge müssen mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Projekte in Thüringen durchführen.
Zur Zielgruppe Ihrer Integrationsprojekte gehören arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die aufgrund ihrer persönlichen, sozialen oder beruflichen Situation am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,Teilhabeprojekte gehören arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die aufgrund ihrer Problemlagen erst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden müssen und für die die Integration in den Arbeitsmarkt (noch) kein vorrangiges Ziel darstellt,beruflichen Qualifizierung Strafgefangener gehören geringqualifizierte Inhaftierte.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrations- und Teilhabeprojekte werden Ihrer Maßnahme durch das Jobcenter zugewiesen.
Strafgefangene werden durch die jeweilige Justizvollzugseinrichtung Ihrer Maßnahme zugeordnet.
Sie sollen das pädagogische Personal vorrangig fest anstellen und sicherstellen, dass es über eine zur Aufgabe passende Qualifikation verfügt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 100 %.
Anträge müssen mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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