Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kreisfreie Städte, Landkreise, große kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.
Anträge müssen bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind normalerweise kreisfreie Städte,Landkreisegroße kreisangehörige Städte,Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben.
Als Antragstellerin und Antragsteller können Sie den Zuschuss an Vereine, Stiftungen, andere Körperschaften sowie Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind vor allem anerkannte Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wobei die Aufnahmegesellschaft einbezogen wird.Sie müssen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.Eine Förderung für Alphabetisierungskurse erhalten Sie nur dann, wenn diese auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive begrenzt sind und solange der Bund seine Alphabetisierungskurse für diesen Personenkreis nicht geöffnet hat.
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Jetzt Projekt prüfenKreisfreie Städte, Landkreise, große kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag: ab 1.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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