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Antrag möglichZuschuss

Integrationsfonds – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreisfreie Städte, Landkreise, große kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten. Die Förderung erhalten Sie vor allem für lokal angestoßene Vorhaben und Projekte, darunter Information und Unterstützung von Bürgern und Geflüchteten, Orientierungsangebote, Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen und Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit, sowieübergreifende integrationsfördernde Vorhaben und Projekte wie Alphabetisierungskurse für Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive, Maßnahmen zu Gewinnung, Einsatz und Weiterbildung von ehrenamtlichen Integrationsbegleitern in den Kommunen und Maßnahmen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen von ehrenamtlichen Mitarbeitern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind normalerweise kreisfreie Städte,Landkreisegroße kreisangehörige Städte,Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben.

Als Antragstellerin und Antragsteller können Sie den Zuschuss an Vereine, Stiftungen, andere Körperschaften sowie Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind vor allem anerkannte Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wobei die Aufnahmegesellschaft einbezogen wird.Sie müssen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.Eine Förderung für Alphabetisierungskurse erhalten Sie nur dann, wenn diese auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive begrenzt sind und solange der Bund seine Alphabetisierungskurse für diesen Personenkreis nicht geöffnet hat.

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Häufige Fragen zu Integrationsfonds

Wer kann Integrationsfonds beantragen?

Kreisfreie Städte, Landkreise, große kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei Integrationsfonds?

Förderbetrag: ab 1.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Integrationsfonds beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Integrationsfonds?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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