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Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Inklusionsbetriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inklusionsbetrieb nach § 215 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wenn Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Sie erhalten die Förderung für Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen und Ähnliches, die über den Rahmen der Instandsetzung (Substanzerhaltung) hinausgehen, Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Integrationsunternehmen und Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 SGB IX sowie deren Rechtsträger.

Die Investitionen müssen zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen führen.

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Häufige Fragen zu Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Wer kann Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?

Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen