Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Investitionen planen, mit denen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt als Integrationsunternehmen und Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX sowie als deren Rechtsträger, falls diese rechtlich unselbstständig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investitionen führen zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben für schwerbehinderte Menschen gemäß § 215 SGB IX.
Sie müssen Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem die Bau- oder Beschaffungsmaßnahme durchgeführt wird.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erbringen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben
Wer kann Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?
Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen