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Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Investitionen planen, mit denen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inklusionsbetrieb nach § 215 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wenn Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Sie erhalten die Förderung für Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen und Ähnliches, die über den Rahmen der Instandsetzung (Substanzerhaltung) hinausgehen, Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 20.000 pro neu geschaffenem Arbeitsplatz. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beziehungsweise Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt als Integrationsunternehmen und Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX sowie als deren Rechtsträger, falls diese rechtlich unselbstständig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investitionen führen zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben für schwerbehinderte Menschen gemäß § 215 SGB IX.

Sie müssen Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem die Bau- oder Beschaffungsmaßnahme durchgeführt wird.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erbringen.

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Häufige Fragen zu Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Wer kann Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?

Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen