Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Inklusionsbetriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Integrationsunternehmen und Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 SGB IX sowie deren Rechtsträger.
Die Investitionen müssen zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen führen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben
Wer kann Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?
Inklusionsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen