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Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung innovativer und investiver Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern. Dazu gehören urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und Mobilitätsmaßnahmen zum Radverkehr einschließlich der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Sie erhalten die Förderung auch für Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen. Wichtig ist: Ihr Vorhaben soll auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für investive Vorhaben erhalten Sie grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für nicht investive Vorhaben erhalten Sie meistens maximal 75 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_radverkehr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die nötige fachliche Qualifikation besitzen und über eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

Antragstellende müssen eine ausreichende Bonität nachweisen.

Sie dürfen Ihr Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung begonnen haben.

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Häufige Fragen zu Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland

Wer kann Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland beantragen?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland zur Gruppe „bmv_radverkehr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit