Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Gestaltung eines leistungs- und zukunftsfähigen Straßensystems.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_innovationsprogramm_strass“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Ihr Vorhaben lässt sich hinsichtlich der Themen und Ziele in die Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einordnen.
An Ihrem Projekt besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
Sie werden an Vernetzungs- und Veranstaltungsformaten teilnehmen und unterstützen die programmbegleitende übergeordnete Informations- und Kommunikationsarbeit des Zuwendungsgebers.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Förderquote: 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße zur Gruppe „bmv_innovationsprogramm_strass". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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