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Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Gestaltung eines leistungs- und zukunftsfähigen Straßensystems.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern sichere und verlässliche Straße, intelligente Straße, nachhaltige Straße. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Es werden Förderbekanntmachungen mit thematischen Schwerpunkten zu den einzelnen Innovationsfeldern veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachungen können Sie Förderanträge einreichen. Abseits der Schwerpunkte können Sie Projektskizzen aus dem Themenkreis der Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einreichen. Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag stellen Sie bei der vom BMDV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_innovationsprogramm_strass". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

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Häufige Fragen zu Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße

Wer kann Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße zur Gruppe „bmv_innovationsprogramm_strass". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit