Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie Produktinnovationen und technische Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Ihrem Unternehmen einführen möchten, können Sie durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_go_inno“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen.
Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit technologischem Potenzial, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20.000.000 EUR haben und die eigenständige Unternehmen im Sinne der KMU -Definition der EU sind.
Weitere Voraussetzungen sind: Die Leistungen erfüllen die Anforderungen an die Leistungsstufen und basieren auf einem Beratungsvertrag zwischen dem beratenen Unternehmen und dem Beratungsunternehmen.
Das beratene Unternehmen muss die vertragsgemäße Erbringung der Beratungsleistung schriftlich bestätigen.
Für das Beratungsunternehmen ist die Beantragung der Zuwendung je Kalenderjahr auf 350.000 EUR Fördermittel begrenzt.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft und Fischerei, Kosten der Markteinführung, bereits durch andere Beihilfen geförderte oder zugesagte Innovations-, Transfer- und Beratungsleistungen, Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen, Beratungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen stehen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno)
Wer kann Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno)?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) zur Gruppe „bmwe_go_inno". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit