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Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie Produktinnovationen und technische Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Ihrem Unternehmen einführen möchten, können Sie durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Autorisierte Beratungsunternehmen können Sie beraten. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Sie können die Förderung für 2 Leistungsstufen erhalten: Potenzialanalyse und Realisierungskonzept. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100 EUR förderfähig. Die Höhe der Förderung beträgt für die Potenzialanalyse bis zu 8 Beratertage. Wenn Sie sachverständige Dritte einbeziehen, können bis zu 10 Beratertage gefördert werden, jeweils in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten. für das Realisierungskonzept bis zu 20 Beratertage. Wenn Sie sachverständige Dritte einbeziehen, können bis zu 25 Beratertage gefördert werden in einem Förderzeitraum von bis zu einem Jahr. Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal 20.000 EUR in Anspruch nehmen. Interessierte Unternehmen wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Interessierte Beratungsunternehmen können sich autorisieren lassen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_go_inno“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen.

Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit technologischem Potenzial, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20.000.000 EUR haben und die eigenständige Unternehmen im Sinne der KMU -Definition der EU sind.

Weitere Voraussetzungen sind: Die Leistungen erfüllen die Anforderungen an die Leistungsstufen und basieren auf einem Beratungsvertrag zwischen dem beratenen Unternehmen und dem Beratungsunternehmen.

Das beratene Unternehmen muss die vertragsgemäße Erbringung der Beratungsleistung schriftlich bestätigen.

Für das Beratungsunternehmen ist die Beantragung der Zuwendung je Kalenderjahr auf 350.000 EUR Fördermittel begrenzt.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft und Fischerei, Kosten der Markteinführung, bereits durch andere Beihilfen geförderte oder zugesagte Innovations-, Transfer- und Beratungsleistungen, Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen, Beratungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen stehen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno)

Wer kann Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno)?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) zur Gruppe „bmwe_go_inno". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit