VeröffentlichtBeteiligung

Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein kleines, innovatives Technologieunternehmen gründen oder gegründet haben, kann der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Kapital in Form einer Beteiligung zur Verfügung stellen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) bei der Neugründung eines kleinen Technologieunternehmens in Rheinland-Pfalz. Im Rahmen des Innovationsfonds III erhalten Sie Zuwendungen in Form von Beteiligungskapital. Sie bekommen die Förderung für die Entwicklung und Markteinführung innovativer oder technologieorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung als stille und/oder offene Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu EUR 2 Millionen, die gegebenenfalls in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister darf zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Sie müssen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, die durch ihren innovativen Charakter und ihren technologischen Fortschritt den Bedarf eines Marktes erfüllen und nach Möglichkeit patentrechtlich oder urheberrechtlich schutzfähig sind, das wirtschaftliche Potenzial, die technologisch-innovative Qualität des Vorhabens sowie die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Ihrer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte nachweisen, den innovativen Kern des Projekts im Unternehmen selbst erarbeiten, mit der Ertragskraft Ihres Unternehmens und Ihren fachlichen und kaufmännischen Kenntnissen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Von einer Beteiligung ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits Gewinne ausgeschüttet haben, durch einen Zusammenschluss gegründet wurden oder die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz

Wer kann Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz beantragen?

Kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Rheinland-Pfalz