Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz unterstützt kleine, innovative Technologieunternehmen mit Beteiligungskapital.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und deren Eintragung ins Handelsregister nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz
Wer kann Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz beantragen?
Kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz