Fördergeber: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Zuschüsse für innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Antragsberechtigt sind: rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen, Personengesellschaften, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragsfrist für die Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen
Fördergeber und Antragstelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA).
Beteiligung einer Krankenkasse, wissenschaftliche Begleitung, Relevanz für Versorgungsqualität und -effizienz, ausreichende Qualifikation und Vorerfahrungen, Verwertungspotenzial und angemessene Ressourcen- und Finanzplanung.
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Jetzt Projekt prüfenrechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen, Personengesellschaften, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragsfrist für die Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen
Fördergeber ist Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Quelle: nrwbank.
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