Fördergeber: Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Der Innovationsfonds unterstützt Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.
Fördergeber und Antragstelle: Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „gba_innovationsfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften, Forschungseinrichtungen und Vertragsparteien der Versorgungsverträge.
Ihre Arbeiten müssen für die Versorgungsqualität Relevanz besitzen und Versorgungsdefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung mindern.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 100 %.
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.
Fördergeber ist Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung zur Gruppe „gba_innovationsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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