Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Der Innovationsfonds unterstützt Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „gba_innovationsfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften, Forschungseinrichtungen und Vertragsparteien der Versorgungsverträge.
Ihre Arbeiten müssen für die Versorgungsqualität Relevanz besitzen und Versorgungsdefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung mindern.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Produktinnovationen und Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V.
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung
Wer kann Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung beantragen?
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.
Wer ist Fördergeber von Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung?
Fördergeber ist Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung zur Gruppe „gba_innovationsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit