Innovationsförderung im Verbraucherschutz – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Verbraucherschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Stiftungen, Initiativen, Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_innovationsfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.
Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte in Deutschland und müssen die Empfehlungen des Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einhalten.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben
- •die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte
- •Verfahren und Leistungen
- •der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen oder der Marktforschung dienen sowie Vorhaben zu Themengebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Innovationsförderung im Verbraucherschutz"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsförderung im Verbraucherschutz
Wer kann Innovationsförderung im Verbraucherschutz beantragen?
Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Stiftungen, Initiativen, Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung im Verbraucherschutz?
Förderbetrag: bis 500.000 €.
Bis wann kann man Innovationsförderung im Verbraucherschutz beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung im Verbraucherschutz?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Innovationsförderung im Verbraucherschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsförderung im Verbraucherschutz zur Gruppe „bmukn_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit