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Innovationsförderung im Verbraucherschutz – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Verbraucherschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Stiftungen, Initiativen, Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Untersuchungen, Forschung, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten, zum nachhaltigen Konsum und Ähnliches, Vorhaben zur Steigerung der wissenschaftlichen Grundlagen und zur Gestaltung verbraucherpolitischer Maßnahmen in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen sowie agile Formen der Verbraucherbeteiligung an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen sowie bei der Gestaltung verbraucherorientierter politischer Maßnahmen. Sie erhalten einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 500.000 EUR pro Projekt. Sie stellen Ihren Antrag entweder im Call-Verfahren oder im Einzelfall-Verfahren. Im Call-Verfahren werden für einzelne Förderschwerpunkte gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag reichen Sie bitte im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Im Einzelfall-Verfahren erfolgt die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.

Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte in Deutschland und müssen die Empfehlungen des Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einhalten.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben
  • die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte
  • Verfahren und Leistungen
  • der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen oder der Marktforschung dienen sowie Vorhaben zu Themengebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Innovationsförderung im Verbraucherschutz

Wer kann Innovationsförderung im Verbraucherschutz beantragen?

Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Stiftungen, Initiativen, Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung im Verbraucherschutz?

Förderbetrag: bis 500.000 €.

Bis wann kann man Innovationsförderung im Verbraucherschutz beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung im Verbraucherschutz?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Innovationsförderung im Verbraucherschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsförderung im Verbraucherschutz zur Gruppe „bmukn_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit