Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 800.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Erhebliches Bundesinteresse, substanzielle Wirtschaftsbeteiligung, notwendige Qualifikation und Kapazität, Aussicht auf Verwertung und gesamtwirtschaftlichen Nutzen, gesicherte Gesamtfinanzierung, Durchführung überwiegend in Deutschland.
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Förderbetrag: bis 800.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
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