Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 800.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Voraussetzungen
Erhebliches Bundesinteresse, substanzielle Wirtschaftsbeteiligung, notwendige Qualifikation und Kapazität, Aussicht auf Verwertung und gesamtwirtschaftlichen Nutzen, gesicherte Gesamtfinanzierung, Durchführung überwiegend in Deutschland.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wer kann Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft beantragen?
natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft?
Förderbetrag: bis 800.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft?
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 800.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit