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Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm, das zum Ziel hat, in ausgewählten Bereichen einen hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Mit dem Zuschuss können Sie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben finanzieren, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen. Die Förderung umfasst Durchführbarkeitsstudien, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit unterschiedlichen Förderquoten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 800.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Voraussetzungen

Erhebliches Bundesinteresse, substanzielle Wirtschaftsbeteiligung, notwendige Qualifikation und Kapazität, Aussicht auf Verwertung und gesamtwirtschaftlichen Nutzen, gesicherte Gesamtfinanzierung, Durchführung überwiegend in Deutschland.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wer kann Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft beantragen?

natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft?

Förderbetrag: bis 800.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft?

Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 800.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit