Online-Vortrag für Vereine am 21. November: Fördermittel und Sponsoren finden mit KI – mit Marcel Bäsler, dem Gründer von FörderBase. Zur Anmeldung
FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Innovationsförderung des BMEL
Antrag möglichZuschuss

Innovationsförderung des BMEL – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Innovationsförderung des BMEL ist ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen, Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit, Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder, Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Projektskizzen können im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen des BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Ergänzend zu den thematischen Bekanntmachungen gibt es zweimal jährlich zum 15.2. sowie 15.8. die Möglichkeit, sich für eine Förderung über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) zu bewerben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge können laufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_innovationsfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Für die Innovationsförderung des BMEL gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Es besteht ein großes Bundesinteresse, dass Sie Ihr Vorhaben durchführen.

Sie können grundsätzlich eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nachweisen.

Sie haben die notwendige Qualifikation, Mitarbeitenden und Betriebsmittel, um das Vorhaben durchzuführen.

Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichem Nutzen.

Ihr Projekt wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert.

Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Innovationsförderung des BMEL zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Innovationsförderung des BMEL

Wer kann Innovationsförderung des BMEL beantragen?

Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung des BMEL?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Innovationsförderung des BMEL beantragen?

Anträge können laufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung des BMEL?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Innovationsförderung des BMEL mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsförderung des BMEL zur Gruppe „bmel_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle