Innovationsförderung des BMEL – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das BMEL unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge können laufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland, die ein substantielles Wirtschaftsbeteiligung nachweisen können und die notwendigen Qualifikationen sowie Betriebsmittel haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsförderung des BMEL
Wer kann Innovationsförderung des BMEL beantragen?
Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung des BMEL?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Innovationsförderung des BMEL beantragen?
Anträge können laufend eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung des BMEL?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Innovationsförderung des BMEL mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsförderung des BMEL zur Gruppe „bmel_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit