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Innovationsförderung des BMEL – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BMEL unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Die Innovationsförderung des BMEL ist ein Rahmenprogramm, das anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördert, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von Entwicklungen erhöhen. Gefördert werden Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit, zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, abhängig von der Art des Vorhabens, bis zu 50% der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung und bis zu 25% für experimentelle Entwicklung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge können laufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland, die ein substantielles Wirtschaftsbeteiligung nachweisen können und die notwendigen Qualifikationen sowie Betriebsmittel haben.

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Häufige Fragen zu Innovationsförderung des BMEL

Wer kann Innovationsförderung des BMEL beantragen?

Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung des BMEL?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Innovationsförderung des BMEL beantragen?

Anträge können laufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung des BMEL?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Innovationsförderung des BMEL mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsförderung des BMEL zur Gruppe „bmel_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit