VeröffentlichtZuschuss

Innovationsförderung des BMEL – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Innovationsförderung des BMEL ist ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen, Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit, Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder, Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Projektskizzen können im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen des BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Ergänzend zu den thematischen Bekanntmachungen gibt es zweimal jährlich zum 15.2. sowie 15.8. die Möglichkeit, sich für eine Förderung über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) zu bewerben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge können laufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_innovationsfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Für die Innovationsförderung des BMEL gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Es besteht ein großes Bundesinteresse, dass Sie Ihr Vorhaben durchführen.

Sie können grundsätzlich eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nachweisen.

Sie haben die notwendige Qualifikation, Mitarbeitenden und Betriebsmittel, um das Vorhaben durchzuführen.

Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichem Nutzen.

Ihr Projekt wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert.

Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Innovationsförderung des BMEL

Wer kann Innovationsförderung des BMEL beantragen?

Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung des BMEL?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Innovationsförderung des BMEL beantragen?

Anträge können laufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung des BMEL?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Innovationsförderung des BMEL mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Innovationsförderung des BMEL zur Gruppe „bmel_innovationsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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