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Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) - NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse für KMU zur Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Die Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle. Ziel ist es, den raschen Ausbau des Geschäfts zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) - NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes

Wer kann Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) - NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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