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Innovationscluster Förderung – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung des Aufbaus, Ausbaus sowie des Betriebs strategisch bedeutender Innovationscluster in Hessen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger und Betreiber von Innovationsclustern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufbau, Ausbau ODER Betrieb von Innovationsclustern, welche die Innovationstätigkeit von Unternehmen in Hessen anregen. Zuwendungen für den Auf- oder Ausbau des Innovationsclusters sind von dem Träger des Innovationsclusters zu beantragen. Zuwendungen für den Betrieb des Innovationsclusters sind von dem Betreiber zu beantragen. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Der Cluster muss sich in Hessen befinden.

Die Summe der Mitgliedsbeiträge muss überwiegend von Mitgliedern aus der Wirtschaft gezahlt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Förderantrag

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Häufige Fragen zu Innovationscluster Förderung

Wer kann Innovationscluster Förderung beantragen?

Träger und Betreiber von Innovationsclustern

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationscluster Förderung?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Innovationscluster Förderung beantragen?

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Wer ist Fördergeber von Innovationscluster Förderung?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen