Innovation in der Bauwirtschaft – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 400.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind insbesondere die am Bau beteiligten Akteurinnen und Akteure, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private oder gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovation in der Bauwirtschaft
Wer kann Innovation in der Bauwirtschaft beantragen?
Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Innovation in der Bauwirtschaft?
Förderbetrag: bis 400.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Innovation in der Bauwirtschaft beantragen?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Innovation in der Bauwirtschaft?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 400.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen