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InnoStartBonus – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründerinnen und Gründer in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Potenzielle Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen..

Was wird gefördert?

Der InnoStartBonus bietet einen Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von monatlich 1.050 EUR pro Gründerin und Gründer für maximal 12 Monate sowie einen Kinderzuschlag von 150 EUR pro Kind und Monat. Gefördert werden potenzielle Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen, die innerhalb von 12 Monaten eine Unternehmensgründung anstreben.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.050 € – 12.600 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

Voraussetzungen

Natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die eine Unternehmensgründung innerhalb von 12 Monaten anstreben.

Bei Gründungsteams sind maximal zwei Personen förderfähig.

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Häufige Fragen zu InnoStartBonus

Wer kann InnoStartBonus beantragen?

Potenzielle Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen.

Wie hoch ist die Förderung bei InnoStartBonus?

Förderbetrag: 1.050 € – 12.600 €.

Wer ist Fördergeber von InnoStartBonus?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.050 € – 12.600 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen