InnoStartBonus – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Der InnoStartBonus fördert innovative Existenzgründungen mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.050 € – 12.600 €.
Frist und Status
Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen ein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Maximal 2 Antragstellerinnen und Antragsteller je Vorhaben.
Keine Förderung für Gründerteams aus Hochschulen oder Empfänger von BAföG oder Arbeitslosengeld.
Erforderliche Unterlagen
- Ideenpapier,formeller Antrag
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu InnoStartBonus
Wer kann InnoStartBonus beantragen?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei InnoStartBonus?
Förderbetrag: 1.050 € – 12.600 €.
Bis wann kann man InnoStartBonus beantragen?
Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen ein.
Wer ist Fördergeber von InnoStartBonus?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.050 € – 12.600 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen