InnoStartBonus – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Der InnoStartBonus fördert innovative Existenzgründungen mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.050 € – 12.600 €.
Frist und Status
Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen ein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Wenn Sie im Team eine Existenz gründen, können maximal 2 Antragstellerinnen und Antragsteller je Vorhaben gefördert werden.
Sie werden nicht gefördert, wenn Sie zu einem Gründerteam aus dem Umfeld von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen gehören, dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben betragen, Sie Empfängerin oder Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für Arbeitslose in Form des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Voraussetzung für eine Förderung ist Ihr Ideenpapier auf Basis eines Onlinefragebogens, in dem Sie die innovative Geschäftsidee und das zu seiner Umsetzung geplante Vorgehen beschreiben.
Sie dürfen bei Bewilligung der Förderung noch nicht gegründet haben.
Davon ausgenommen ist die Gründung aus einem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
Das Unternehmen, das Sie gründen, muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Ideenpapier,formeller Antrag
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „InnoStartBonus"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu InnoStartBonus
Wer kann InnoStartBonus beantragen?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei InnoStartBonus?
Förderbetrag: 1.050 € – 12.600 €.
Bis wann kann man InnoStartBonus beantragen?
Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen ein.
Wer ist Fördergeber von InnoStartBonus?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.050 € – 12.600 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen