Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 €.
Anträge müssen bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31.
Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen haben.
Bei Ihren Aufwendungen muss es sich um Sachausgaben handeln, die durch die beantragten Maßnahmen verursacht werden.
Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung in Anspruch nehmen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 2.000 €.
Anträge müssen bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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