Inklusionsscheck – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31.
Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen haben.
Bei Ihren Aufwendungen muss es sich um Sachausgaben handeln, die durch die beantragten Maßnahmen verursacht werden.
Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Kurze Beschreibung der Maßnahme,Aufstellung der berechneten förderfähigen Ausgaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Inklusionsscheck
Wer kann Inklusionsscheck beantragen?
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Inklusionsscheck?
Förderbetrag: 2.000 € – 2.000 €.
Bis wann kann man Inklusionsscheck beantragen?
Anträge müssen bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Inklusionsscheck?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen