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Inklusionsscheck – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Förderung inklusiver Prozesse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen, mit denen inklusive Prozesse gefördert werden. Die Förderung erhalten Sie für Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 2.000 EUR je Maßnahme. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres über das Online-Förderportal ein, welches Sie über die Informationsseite des Inklusionsschecks erreichen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.

Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und bis zum 31.

Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurze Beschreibung der Maßnahme,Aufstellung der berechneten förderfähigen Ausgaben

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Häufige Fragen zu Inklusionsscheck

Wer kann Inklusionsscheck beantragen?

Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Inklusionsscheck?

Förderbetrag: 2.000 € – 2.000 €.

Bis wann kann man Inklusionsscheck beantragen?

Anträge müssen bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Inklusionsscheck?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 2.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen