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Antrag möglichZuschuss

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden' zielt darauf ab, die Wiedervernässung von Moorböden in Deutschland zu fördern. Es richtet sich an Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Anträge können für verschiedene Förderschwerpunkte eingereicht werden, wobei die Fristen variieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Für den Förderschwerpunkt 4 konnten bis zum 30.04.2025 Anträge gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_moorboeden“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden

Wer kann Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Für den Förderschwerpunkt 4 konnten bis zum 30.04.2025 Anträge gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden zur Gruppe „bmukn_moorboeden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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