Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Für den Förderschwerpunkt 4 konnten bis zum 30.04.2025 Anträge gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_moorboeden“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden
Wer kann Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Für den Förderschwerpunkt 4 konnten bis zum 30.04.2025 Anträge gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden zur Gruppe „bmukn_moorboeden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- bundesweit