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Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das BMWE fördert internationale Forschungsprojekte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen im Rahmen der IGF.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmensverbände.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen der „Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ internationale Forschungsprojekte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die Förderung erfolgt themenoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) von nicht mehr als 125.000.000 EUR, die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu Aktivitäten der industriellen Gemeinschaftsförderung steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 2 Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Antragslage. Für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts wird eine Pauschale in Höhe von bis zu 5 Prozent gewährt, maximal 20.000 EUR. Das Förderverfahren ist zweistufig und erfolgt in 2 Ausschreibungen pro Jahr. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 5 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Zwei Ausschreibungen pro Jahr

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_igf_cornet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungseinrichtungen, die zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der AiF sind, sowie Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, die sich an der Ausschreibung beteiligen.

Nicht förderfähig

  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben
  • die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes
  • der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.

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Häufige Fragen zu Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET

Wer kann Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmensverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 5 %.

Bis wann kann man Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET beantragen?

Zwei Ausschreibungen pro Jahr

Wer ist Fördergeber von Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET zur Gruppe „bmwe_igf_cornet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
5 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit