Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das BMWE fördert internationale Forschungsprojekte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen im Rahmen der IGF.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmensverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 5 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Zwei Ausschreibungen pro Jahr
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_igf_cornet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungseinrichtungen, die zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der AiF sind, sowie Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, die sich an der Ausschreibung beteiligen.
Nicht förderfähig
- •Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben
- •die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes
- •der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET
Wer kann Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmensverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 5 %.
Bis wann kann man Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET beantragen?
Zwei Ausschreibungen pro Jahr
Wer ist Fördergeber von Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET zur Gruppe „bmwe_igf_cornet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 5 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit