Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen gemeinsam organisiert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 750.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_igf". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen.
Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der IGF Projektideen einbringen.
Nicht förderfähig
- •Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben
- •die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes
- •der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Wer kann Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) beantragen?
Forschungseinrichtungen, Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)?
Förderbetrag: bis 750.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) zur Gruppe „bmwk_igf". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 750.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit