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Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen gemeinsam organisiert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden. Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen. Spezielle Zielstellungen werden in Fördervarianten mit gesonderten Förderaufrufen angeboten: „Leittechnologien für KMU“, PLUS-Gesamtprojekte und CORNET-Gesamtprojekte. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 275.000 EUR bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung, bis zu 525.000 EUR bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen und bis zu 750.000 EUR bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen. Förderfähig sind unter anderem Personalausgaben, Ausgaben für Geräte sowie Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 750.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_igf". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen.

Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der IGF Projektideen einbringen.

Nicht förderfähig

  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben
  • die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes
  • der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.

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Häufige Fragen zu Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Wer kann Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) beantragen?

Forschungseinrichtungen, Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)?

Förderbetrag: bis 750.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) zur Gruppe „bmwk_igf". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 750.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit