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IMPULS-Programm zur Qualifizierung – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie in Hamburg Veranstaltungen oder Seminare zu nachhaltigem, energieeffizientem und ressourcenschonendem Bauen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Verbände, Architekten, Ingenieure, Energieberater, bauausführende Betriebe, Bau- und Wohnungsverwaltungen, Gebäudeeigentümer, Investoren, Lehrkräfte.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie, wenn Sie Veranstaltungen, Online-Seminare oder Seminare über nachhaltiges Bauen, effiziente Energieversorgung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder nachwachsender Baustoffe im Hochbau anbieten. Sie erhalten die Förderung für Angebote für Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen, Ingenieure, Energieberaterinnen und Energieberater, bauausführende Betriebe, Bau- und Wohnungsverwaltungen, Gebäudeeigentümerinnen, Gebäudeeigentümer, Investorinnen und Investoren, Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag für die Seminardurchführung von 1.000 EUR (sechs- bis achtstündiges Seminar) oder 600,00 EUR (drei- bis vierstündiges Seminar) und 25,00 EUR bis 50,00 EUR für jede föderfähige Teilnehmerin und jeden förderfähigen Teilnehmer. Maximal können 200 Teilnehmende gefördert werden. Bei Online-Seminaren setzt sich die Förderung zusammen aus einem Grundbetrag von 500,00 EUR (mindestens zweistündiges Seminar) und 20,00 EUR für jede föderfähige Teilnehmerin und jeden förderfähigen Teilnehmer. Maximal können 100 Teilnehmende gefördert werden. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als in der Weiterbildung tätige Institution mit Sitz in Hamburg.

Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen.

Die Teilnehmendenzahl je Seminar muss mindestens 10 betragen.

Bei 2 aufeinanderfolgenden Seminaren müssen mindestens 75 Prozent der Teilnehmenden eine positive Bewertung abgeben.

Bei Online-Seminaren werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Metropolregion Hamburg gefördert, die an mindestens 75 Prozent der Veranstaltung teilgenommen haben.

Wenn Sie eine Gebühr für Teilnehmende erheben, darf diese maximal 100,00 EUR (bei einem bis zu vierstündigen Seminar) und 150,00 EUR (bei einem mehr als sechsstündigen Seminar) je Teilnehmerin oder Teilnehmer betragen.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Tätigkeiten und Branchen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu IMPULS-Programm zur Qualifizierung

Wer kann IMPULS-Programm zur Qualifizierung beantragen?

Bildungseinrichtungen, Verbände, Architekten, Ingenieure, Energieberater, bauausführende Betriebe, Bau- und Wohnungsverwaltungen, Gebäudeeigentümer, Investoren, Lehrkräfte

Wie hoch ist die Förderung bei IMPULS-Programm zur Qualifizierung?

Förderbetrag: 500 € – 1.000 €.

Bis wann kann man IMPULS-Programm zur Qualifizierung beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von IMPULS-Programm zur Qualifizierung?

Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 1.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg