Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie in Hamburg Veranstaltungen oder Seminare zu nachhaltigem, energieeffizientem und ressourcenschonendem Bauen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Verbände, Architekten, Ingenieure, Energieberater, bauausführende Betriebe, Bau- und Wohnungsverwaltungen, Gebäudeeigentümer, Investoren, Lehrkräfte.
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als in der Weiterbildung tätige Institution mit Sitz in Hamburg.
Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen.
Die Teilnehmendenzahl je Seminar muss mindestens 10 betragen.
Bei 2 aufeinanderfolgenden Seminaren müssen mindestens 75 Prozent der Teilnehmenden eine positive Bewertung abgeben.
Bei Online-Seminaren werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Metropolregion Hamburg gefördert, die an mindestens 75 Prozent der Veranstaltung teilgenommen haben.
Wenn Sie eine Gebühr für Teilnehmende erheben, darf diese maximal 100,00 EUR (bei einem bis zu vierstündigen Seminar) und 150,00 EUR (bei einem mehr als sechsstündigen Seminar) je Teilnehmerin oder Teilnehmer betragen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Tätigkeiten und Branchen.
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Förderbetrag: 500 € – 1.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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