Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur durch Kredite.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund, gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Das Vorhaben muss eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme sein.
Bei ÖPP-Modellen müssen die Investitionsgüter von bestimmten Einrichtungen genutzt werden.
Das Vorhaben muss umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen entsprechen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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