IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Hausbank,Finanzierungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Wer kann IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen beantragen?
Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Wie hoch ist die Förderung bei IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit