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Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die KfW unterstützt kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Die KfW bietet günstige Kredite für kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen zur Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Die Kredite haben lange Laufzeiten und günstige Zinssätze. Gefördert werden unter anderem Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung, Krankenhäuser und Informationsinfrastruktur. Der KfW-Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % betragen, mit einer maximalen Kredithöhe von bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Hausbank

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur

Wer kann Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur beantragen?

Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur?

Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit