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IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts..

Was wird gefördert?

Die KfW unterstützt kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland. Gefördert werden Investitionen in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen, sowie in die Stadt- und Dorfentwicklung, Krankenhäuser und Informationsinfrastruktur. Der Kredit hat eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren und kann bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Hausbank,Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Wer kann IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen beantragen?

Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Wie hoch ist die Förderung bei IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen?

Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit