Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Die KfW unterstützt kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts..
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Antragsteller müssen kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen sein.
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
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