Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Die KfW unterstützt kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Hausbank
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur
Wer kann Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur beantragen?
Kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Günstiger Kredit für kommunale und soziale Infrastruktur?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit