IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Förderkredit für Investitionen in die kommunale Infrastruktur und gemeinnützige Unternehmen in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller, Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Bestimmte Vorhaben sind von der Finanzierung ausgeschlossen, wie Umschuldungen, reine Kapitalanlagen und Investitionen von politischen Parteien.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag beim Finanzierungspartner,Nachweise über wirtschaftliche Verhältnisse
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Wer kann IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen beantragen?
Kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Antragsteller, Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Wie hoch ist die Förderung bei IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen beantragen?
Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit