Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Darlehen für Maßnahmen zur Anpassung des öffentlichen Raums an die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung sowie kinder- und familienfreundliche Gestaltung.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem und sozialem Gesellschafterhintergrund, Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, gemeinnützige Organisationen und Kirchen..
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Unternehmen dürfen einen Gruppenumsatz von 500 Mio.
Euro nicht überschreiten.
Nicht gefördert werden Umschuldung, Nachfinanzierung, Investitionen in Wohnraum sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen mit mehrheitlich kommunalem und sozialem Gesellschafterhintergrund, Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
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