IKU - Barrierearme Stadt – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: SIKB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Kredit zur Förderung von alters- und familiengerechten Umbauten im öffentlichen Raum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem und sozialem Gesellschafterhintergrund, Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, gemeinnützige Organisationen und Kirchen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SIKB.
Voraussetzungen
Unternehmen dürfen einen Gruppenumsatz von 500 Mio.
Euro nicht überschreiten.
Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Investitionen in Wohnraum.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IKU - Barrierearme Stadt
Wer kann IKU - Barrierearme Stadt beantragen?
Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem und sozialem Gesellschafterhintergrund, Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Wie hoch ist die Förderung bei IKU - Barrierearme Stadt?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von IKU - Barrierearme Stadt?
Fördergeber ist SIKB. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit