Kredit für alters- und familiengerechten Umbau – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Darlehen für Maßnahmen zur Anpassung des öffentlichen Raums an die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung sowie kinder- und familienfreundliche Gestaltung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem und sozialem Gesellschafterhintergrund, Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, gemeinnützige Organisationen und Kirchen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kredit für alters- und familiengerechten Umbau
Wer kann Kredit für alters- und familiengerechten Umbau beantragen?
Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem und sozialem Gesellschafterhintergrund, Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Wie hoch ist die Förderung bei Kredit für alters- und familiengerechten Umbau?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Kredit für alters- und familiengerechten Umbau?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit