Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Darlehen für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Anträge können bis zu 12 Monate nach Zusage gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Investitionen in klimafreundliche Mobilität, Einhaltung technischer Mindestanforderungen, Übereinstimmung mit den umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen in Deutschland.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge können bis zu 12 Monate nach Zusage gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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